Das Bundesgericht habe in BGE 131 IV 36 eine abenteuerliche und widersprüchliche Begründung geliefert. Es habe versucht zu verhindern, dass die in weiten Teilen verfassungsund konventionswidrige Norm aufgehoben werde (vgl. WEISSENBERGER, SVG, 2. Auflage 2015, Art. 91a N 2 ff. SVG mit weiteren Hinweisen). Diesbezüglich sei zu berücksichtigen, dass die Polizei durch die Revision des via-secura-Paketes systematisch und auch ohne jeglichen Anfangsverdacht zur Anordnung einer Atemal-