Demgegenüber wurde ein Sich-Widersetzen bei einem Beschuldigten verneint, der wahrheitswidrig angab, nicht gefahren zu sein, nach angeordneter Untersuchung jedoch keinerlei Widerstand leistete (KGer GR vom 22.1.1986, PKG 1986 Nr. 30). In seiner neuesten Rechtsprechung stellte das Bundesgericht klar, dass die Vereitelung von Massnahmen zur Festsetzung der Fahrunfähigkeit durch die Tathandlung des Widersetzens ein Erfolgsdelikt sei, womit der Tatbestand erfülle, wer die zuverlässige Ermittlung der Fahrunfähigkeit mit den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungsmethoden im massgebenden Zeitpunkt durch aktiven oder passiven