2022, Art. 91a N. 5; RIEDO, in: Niggli/Probst/Waldmann [Hrsg.], Basler Kommentar SVG, Art. 91a N. 163). Die Rechtsprechung (vgl. RIEDO , a.a.O., N. 165 ff.) erblickte ein tatbestandsmässiges Verhalten im Sinne passiven Widerstands etwa bei einem Täter, der erklärte, sich nicht stechen lassen zu wollen, und an seiner ablehnenden Haltung auch nach umfassender Rechtsbelehrung und nach wiederholter Nachfrage festhielt und dabei u.a. sagte, er wolle keine Blutprobe geben, er sage nichts, man könne ihn auch einsperren (BGer 6B_229/2012 vom 05.11.2012 E. 4); bei einem Täter, der mindestens ei-