Überdies weist auch das von Dr. med. H.________ unterzeichnete Protokoll der ärztlichen Untersuchung darauf hin, dass sich der Beschuldigte im Rahmen der Untersuchung (nach wie vor) weigerte, eine Blutprobe abzugeben. Sowohl die Ärztin als auch der Polizist hätten zu dieser Zeit mutmasslich anderes zu tun gehabt und ein Bluttest wäre effizienter und schneller gewesen, als eine Untersuchung, wie sie von der Ärztin schlussendlich durchgeführt werden musste. 10.6 Fazit Der Beschuldigte dringt mit seinen Vorbringen nicht durch.