daraufhin habe er (der Polizist E.________) dem Beschuldigten gesagt, es sei sinnvoller, den Test zu machen, weil man seines Wissens so besser fahre, aber dieser habe keine Blutentnahme machen wollen (pag. 69 Z. 1 ff.). Demgegenüber sagte der Beschuldigte aus, nach dem Telefonat habe ihn niemand mehr gefragt, ob er eine Blutprobe machen wolle. Der Polizist habe einfach gesagt, ein Ärztin käme ihn untersuchen. Er habe gedacht, sie würde ihm auch Blut nehmen. Aber von einer Blutprobe habe dann niemand mehr gesprochen (pag. 65 Z. 19 ff. und pag. 167 Z. 22 f.).