Blutentnahme verweigerte. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte selber ausführte, im Spital habe er ein wenig provokativ gefragt, was wäre, wenn er nun auch kein Blut würde geben wollen. Hierauf sei die ebenfalls anwesende Krankenschwester ein wenig wütend geworden und habe gesagt, man könne solche wie ihn auch zwingen. Daraufhin sei er auch wütend geworden und habe gefragt, wie sie das denn würden machen wollen, ob sie ihn auf den Boden legen und festhalten würden (pag. 64 Z. 34 ff. und pag. 165 f.). Diesbezüglich führte der Polizist E._____