10.3 Anordnung einer Blutprobe durch die Staatsanwaltschaft Gemäss Anzeigerapport ordnete die Staatsanwältin aufgrund der Weigerung des Beschuldigten eine Blutprobe an, womit sich der Beschuldigte zunächst einverstanden erklärt habe (pag. 2). Dem handschriftlichen Polizeiprotokoll ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte den Atemalkoholtest abgelehnt und auf einer Blutprobe bestanden habe (pag. 4).