15 getragen hat, zwar unbestritten, gemäss glaubhafter Aussagen des Polizisten hat er den Beschuldigten indes darauf hingewiesen, dass sich eine andere Patrouille darum kümmern werde. 10.3 Anordnung einer Blutprobe durch die Staatsanwaltschaft Gemäss Anzeigerapport ordnete die Staatsanwältin aufgrund der Weigerung des Beschuldigten eine Blutprobe an, womit sich der Beschuldigte zunächst einverstanden erklärt habe (pag. 2).