Der Beschuldigte konnte zu einem späteren Zeitpunkt gemäss seinen eigenen Aussagen auch fragen, was wäre, wenn er einen Bluttest verweigern würde, und den Polizisten über seine gemäss seiner Ansicht unhaltbaren Fahrweise aufklären. Vor diesem Hintergrund erscheint es der Kammer als höchst unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte die Atemalkoholprobe verweigerte, weil der Polizist keine Gesichtsmaske trug, und kurz darauf dennoch freiwillig mit den zwei unmaskierten Polizisten ins Polizeiauto mit zwei Polizisten ohne Maske gestiegen wäre.