Dass er – wie der Beschuldigte selbst aussagte – nicht dazu gekommen sei, dies dem Polizisten zu sagen, ist unglaubhaft. Der Beschuldigte konnte zu einem späteren Zeitpunkt gemäss seinen eigenen Aussagen auch fragen, was wäre, wenn er einen Bluttest verweigern würde, und den Polizisten über seine gemäss seiner Ansicht unhaltbaren Fahrweise aufklären.