Weiter mutmasste der Beschuldigte, das Aussteigen aus seinem sehr tiefen Auto als auch das Gehen mit seinen Spezialschuhen sehe lustig aus bzw. lasse seinen Gang möglicherweise als leicht schwankend erscheinen. Auch wenn diese Erklärungen der Kammer als Schutzbehauptungen daherkommen, ist festzuhalten, dass der Beschuldigte damit im Ergebnis auch gemäss seiner eigenen Darstellung zumindest den Anschein eines vorgängigen Alkoholkonsums erweckte. In dieses Bild fügt sich ein, dass der Beschuldigte gemäss seinen eigenen Angaben generell einen trockenen Mund hat, was sich auf seine Aussprache auswirke. Bei diesem Anschein des