Sodann sagte selbst der Beschuldigte aus, er sei von den Polizisten gefragt worden, ob er Alkohol konsumiert habe. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass diese Frage vorgeschoben gewesen wäre und bezweckt hätte, den eigentlichen Grund für die Verkehrskontrolle, nämlich (so die Darstellung der Verteidigung) die Vorstrafe des Beschuldigten, zu verschleiern. Weiter mutmasste der Beschuldigte, das Aussteigen aus seinem sehr tiefen Auto als auch das Gehen mit seinen Spezialschuhen sehe lustig aus bzw. lasse seinen Gang möglicherweise als leicht schwankend erscheinen.