13 10.2.2 Im Anzeigerapport wurde weiter festgehalten, dass im Gespräch bei der anschliessenden Kontrolle (beim Beschuldigen) ein starker Alkoholgeruch festgestellt worden sei und der Beschuldigten auf die Fragen in verwaschener Sprache geantwortet habe, weshalb der Beschuldigte nach genossenem Alkohol gefragt worden sei, was er verneint habe (pag. 2). Im handschriftlichen Polizeiprotokoll wurde bei der Rubrik Gang beim Aussteigen die Beschreibung schwankend angekreuzt, während bei Sprache lallend (nicht aber verwaschen) ausgewählt wurde (pag. 4).