Hingegen erscheint es der Kammer unwahrscheinlich, dass der Polizist, der mit einem Schüler im Auto sass, vorgängig anlasslos im internen System überprüft haben soll, um was für einen Fahrer es sich handelt und ihn nur deswegen anhielt, weil der Beschuldigte allenfalls im polizeiinternen System verzeichnet war. Wie der Beschuldigte selbst aussagte, handelte es sich um eine übersichtliche Strecke und die Sicht war an diesem warmen Frühsommerabend gut. Die Strecke ist beleuchtet und die Polizei konnte sehen, ob jemand eine Schlangenlinie fährt oder nicht.