__ die Ausführungen des Anzeigerapports bestätigte, diese ergänzte und auf Frage detaillierte. Dabei gab er an, was er noch aus seiner Erinnerung wusste (Schlangenlinien, die auch dem Polizeischüler aufgefallen seien), und wo er nicht mehr sicher war (ob er den Beschuldigten bei der Kontrolle auf die Schlangenlinie ansprach). Ebenfalls wie die Vorinstanz ist zu erwähnen, dass der Polizist E.________ den Beschuldigten nicht über Gebühr belastete, indem er sagte, dieser sei mit seinem Fahrzeug trotz Schlangenlinie immer auf seiner Fahrbahnlinie geblieben.