nachfolgend: handschriftliches Polizeiprotokoll). In seiner Zeugenbefragung vor der Vorinstanz schilderte der Polizist E.________, dass ihnen beim fraglichen Vorfall ein Auto aufgefallen sei, das stark Schlangenlinie gefahren sei. Er wisse dies noch recht gut, da er einen Polizeischüler dabei gehabt habe und die Fahrweise «sogar ihm» aufgefallen sei, worauf er dem Polizeischüler gesagt habe, die Wildkollision müsse warten, man müsse zuerst schauen, was mit diesem Lenker sei, weshalb man den Lenker einer Verkehrskontrolle unterzogen habe (pag. 67 Z. 16 ff.). Auf Frage hin führte der Polizist E.________ später aus, vom Kreisel (Wäscheanlage P.___