__ bis nach 11 C.________ hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten, wobei die Polizisten nach Angaben des Polizeirapports vom 17. Juni 2020 beim vorherfahrenden Fahrzeug eine «auffällige Fahrweise des Lenkers, namentlich die starke Schlangenlinie» feststellten (pag. 2). Die auffällige Fahrtweise wurde auch im «Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit (namentlich Alkohol- und Betäubungs- oder Arzneimittelkonsum, Übermüdung) und Auftragsbestätigung zur Blut-/Urinentnahme vom 11. Juni 2020 erwähnt (pag. 4 f.; nachfolgend: handschriftliches Polizeiprotokoll).