__ wegen einer Wildkollision. Das Polizeifahrzeug fuhr dabei von D.________ bis nach 11 C.________ hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten, wobei die Polizisten nach Angaben des Polizeirapports vom 17. Juni 2020 beim vorherfahrenden Fahrzeug eine «auffällige Fahrweise des Lenkers, namentlich die starke Schlangenlinie» feststellten (pag. 2).