Wäre das Thema nicht angesprochen worden, würde der Beschuldigte als juristischer Laie wohl nicht von einer «Höchststrafe» sprechen. Weiter scheint es auch nachvollziehbar, dass eine erfahrene Staatsanwältin, welche eine Anordnung zur Abnahme einer Blutprobe gibt und dann persönlich mit dem Beschuldigten telefoniert, den Beschuldigten auch auf die Folgen einer Weigerung aufmerksam macht – so wie es auch gesetzlich vorgesehen ist. Dies ergibt sich sodann auch aus den glaubhaften und überzeugenden Aussagen des Zeugen E.________.