(Polizeischüler) zur Kontrolle angehalten. Der Beschuldigte wurde durch die Polizisten gefragt, ob er Alkohol getrunken habe und er wurde anschliessend aufgefordert, einen Atemalkoholtest zu machen, welchen er aber verweigerte (Beschuldigter: pag. 64 Z. 15 ff.; Zeuge E.________: pag. 67 Z. 19 ff.). Die Polizisten nahmen daraufhin mit der diensthabenden Pikettstaatsanwältin N.________ Kontakt auf. Der Beschuldigte zeigte sich zunächst mit der Blutprobe einverstanden, weshalb sich die Beteiligten zum SRO D.________ begaben (Beschuldigter: pag. 64 Z. 20 ff.; Zeuge E.________: pag. 68 Z. 1 ff.). Im SRO D.________ wurde erneut mit Staatsanwältin N._____