Hätte man ihm die Aufforderung schriftlich gegeben oder hätte man ihn aufgeklärt, wäre es anders gekommen. Es sei eine aufgeladene Situation gewesen. Er habe sich gedacht, es müsse aktenkundig werden, wie sich der Polizist verhalten habe. Die Staatsanwältin habe ihm nach dem kurzen Telefonat gesagt, dass er das Telefon wieder dem Polizisten geben solle. Er sei dann wieder sitzen gegangen. Der Polizist hat ihm dann gesagt, es komme eine Ärztin, welche ihn untersuchen werde. Der Polizist habe ihn nach dem Gespräch mit der Staatsanwältin nicht gefragt, ob er nun Blut geben wolle.