Er habe sie dann gefragt, wie sie sich dies vorstelle. Auf Nachfrage, ob er die Blutprobe nicht verweigert habe, sondern einfach nicht aufgefordert worden sei, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei nie konkret aufgefordert worden. Die Staatsanwältin habe ihm gesagt, dass wenn er kein Blut abgebe, er die Höchststrafe erhalte. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar gewesen. Er sei nicht aktiv aufgefordert oder gefragt worden, ob er die Blutprobe abgeben wolle, sei von sich aus aber auch nicht aktiv hingegangen und habe gesagt, dass er diese abgeben wolle. Hätte man ihm die Aufforderung schriftlich gegeben oder hätte man ihn aufgeklärt, wäre es anders gekommen.