Frage, ob der Polizist ihm anschliessend mitgeteilt habe, dass eine Blutprobe durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden sei, bestätigte dies der Beschuldigte. Als Grund für das seinige Telefonat mit der Staatsanwältin gab der Beschuldigte zu Protokoll, dies sei gewesen, weil er gefragt habe, was wäre, wenn er auch kein Blut geben wolle. Es habe sich zu dieser Zeit auch etwas aufgeladen. Die Krankenschwester habe ihm gesagt, dass man ihn auch zwingen könne. Sie sei ihm aggressiv vorgekommen. Er wisse nicht, ob sie vom langen Tag müde gewesen sei. Er habe sie dann gefragt, wie sie sich dies vorstelle.