Sie habe ihm gesagt, dass wenn er kein Blut gebe, er die Höchststrafe erhalte. Er habe nicht verstanden, wovon die Höchststrafe. Danach habe er ihr gesagt, er wolle dies schriftlich. Es sei ihm Jahr 2020 geschehen – es wäre daher ein Leichtes gewesen, dem Polizisten die Verfügung oder was auch immer es dafür brauche auf das Telefon zu senden. Er habe es nicht verstanden und habe auch nicht mehr wirklich geglaubt, dass er die Staatsanwältin am Telefon gehabt habe. Sie hätten beim Unfall nicht geholfen und unbedingt ins Spital gehen müssen. Danach habe er jemanden am Telefon gehabt, welche ihm die Höchststrafe angedroht habe, obwohl er nicht gewusst habe, wovon die Höchststrafe.