163 ff.) Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte konfrontiert mit dem Vorwurf an, dies sei nur bedingt richtig. Er sei von C.________ nach J.________ unterwegs gewesen. Er habe im Rückspiegel vor dem Kreisel gesehen, dass das «Anhalten Polizei»-Schild aufgeleuchtet habe. Kurz vor dem Kreisel habe er angehalten. Der Polizist, welcher ihn angehalten habe, sei derjenige gewesen, welcher ihn im Jahr 2017 verzeigt habe. Der Polizist habe keine Maske getragen, obwohl COVID zu dieser Zeit gerade richtig begonnen habe. Er habe sich gewundert, dass ein Polizist keine Maske trage.