Während des Gesprächs stellten die Beamten massiven Alkoholgeruch fest. Der Beschuldigte wurde nach genossenem Alkohol gefragt, was er vereinte. Daraufhin beabsichtigten die Beamten, mit dem Beschuldigten einen Alkoholtest durchzuführen. Diesen verweigerte der Beschuldigte jedoch systematisch. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin wurde eine Blutprobe angeordnet, womit sich der Beschuldigte zuerst einverstanden erklärte. Als die zuständige Fachperson schliesslich im Spital in D.________ eine Blutentnahme durchzuführen beabsichtigte, verweigerte sich der Beschuldigte abermals.