3 die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) im Strafbefehl Folgendes aus: Der Beschuldigte lenkte einen Personenwagen auf der Strecke von D.________ in Richtung C.________, in der Absicht, an sein Wohndomizil in J.________ zu gelangen. Eine sich hinter ihm befindende Polizeipatrouille hielt den Beschuldigten aufgrund seiner Fahrweise (starke Schlangenlinien) zu einer Kontrolle an. Während des Gesprächs stellten die Beamten massiven Alkoholgeruch fest.