391 Abs. 2 StPO). Das Verschlechterungsverbot gilt hingegen nicht in Bezug auf die Höhe des Tagessatzes, da für dessen Berechnung die aktuellen Verhältnisse massgebend sind (BGE 144 IV 198 E. 5.4.3). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Tatvorwurf gemäss Strafbefehl Mit Strafbefehl vom 5. Oktober 2020 (pag. 29 f.), der als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wurde der Beschuldigte wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig erklärt. Zum Sachverhalt, begangen am 10. Juni 2020, 23.10 Uhr in C.________, I.________ (Strasse), führte