3. Dem Beschuldigten sei zu Lasten der Staatskasse eine Entschädigung für die Kosten seiner Verteidigung im Verfahren vor erster Instanz und vor oberer Instanz im Umfang von total CHF 7'089.50 (inkl. Auslagen und MWSt.) auszurichten, ausgewiesen in der Kostennote der Verteidigung vom 22. September 2022, auszurichten, wobei die Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 3'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) und die Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren auf 4'089.50 (inkl. Auslagen und MWSt.) festzusetzen sei.