2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 24. August 2022; pag. 159) sowie ein Leumundsbericht (datierend vom 22. August 2022; pag. 153 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.