130 f.). Am 22. September 2022 fand vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Berufungsverhandlung statt (pag. 161 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung beantragte die Verteidigung des Beschuldigten nach dessen Einvernahme erneut die mit Eingabe vom 11. September 2021 beantragten Beweisanträge, welche mit Beschluss durch die Kammer begründet abgewiesen wurden (pag. 171).