__ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv sofort, Motiv innert 10 Tagen) - der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde, ggf. unter Rücksendung der Akten, betreffend den Beschuldigten/Berufungsführer 1) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nur Dispositiv, nach unbenutz-