1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Die Untersuchungshaft von 60 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1’600.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau vom 15. Dezember 2020. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.