5. Der E.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 für eine Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde, die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 E.________ auferlegt und auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet wurde (Bst. B Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs),