a und Abs. 2 WG sowie 6 und 21 Waffenverordnung als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 2. März 2021 zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe auf fünf Tage festgesetzt wurde (Bst. B Ziff. III/4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).