3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. Es wird die Ausschreibung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'690.95. 5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. 70 III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von D.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: