1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. Dezember 2020. Die Untersuchungshaft von 76 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 9'600.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 21. September 2020.