67 und Rechtsanwalt B.________ für einen Reisetag (Hin- und Rückweg) somit 100 Kilometer à 70 Rappen, ausmachend CHF 70.00, entschädigt werden. Darüber hinaus gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. Zusammengefasst wird Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von D.__