Dass ihm der bedingte Vollzug gewährt und somit keine schlechte Legalprognose gestellt wurde, ist wie unter Erwägung 19.6.1 erwähnt irrelevant. Die Ausschreibung im SIS erscheint mit Blick auf das Strafmass schliesslich verhältnismässig und ist, weil sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, anzuordnen. VI. Kosten und Entschädigungen