Beruflich und sprachlich ist er zurzeit integriert. Ob von einer langfristigen, nachhaltigen beruflichen Integration ausgegangen werden kann, ist indessen fraglich und im aktuellen Zeitpunkt nicht beurteilbar. Bei E.________ bestehen sodann keine nennenswerten sozialen, familiären Bindungen zur Schweiz und von einer besonders intensiven gesellschaftlichen Integration kann keine Rede sein. Auch wenn eine Integration in der Schweiz theoretisch möglich wäre, erscheint eine solche in Würdigung der Gesamtumstände praktisch schwierig. Mit Verweis auf die Ausführungen unter Erwägung 15.2.6 ist bei E.____