- mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 32 Tagessätzen und zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00, - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember 2020 wegen Fälschung von Ausweisen zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 2. März 2021 wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von CHF 150.00.