Nachfolgend ist zu prüfen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, der einer obligatorischen Landesverweisung entgegenstünde (E. 20.2 unten). Sollte dies bejaht werden, wäre in einem weiteren Schritt zu klären, ob die privaten Interessen E.________'s am Verbleib in der Schweiz gegenüber den öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung überwiegen (E. 20.3 unten). 20.2 Härtefallprüfung 20.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Betreffend die Anwesenheitsdauer E.________'s in der Schweiz kann mit der Ergänzung, dass E.________