20. Subsumtion betreffend E.________ 20.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen E.________ ist äthiopischer Staatsangehöriger (u.a. pag. 1176 f.). Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen Raubes verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht. Nachfolgend ist zu prüfen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, der einer obligatorischen Landesverweisung entgegenstünde (E. 20.2 unten).