ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ist schliesslich nicht von Belang, dass D.________ in Bezug auf die Freiheitsstrafe der bedingte Vollzug gewährt und insoweit somit nicht eine per se schlechte Legalprognose gestellt wurde. Zusammenfassend ist somit eine Ausschreibung im SIS anzuordnen. Eine solche erscheint angesichts des Strafmasses von insbesondere zehn Monaten Freiheitsstrafe, wovon – ohne Berücksichtigung der straferhöhenden Täterkomponenten – sieben Monate auf den Raub entfallen, ferner verhältnismässig.