981), wurde er bereits wie folgt verurteilt (pag. 1174 f.): - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 1. Mai 2018 wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. April 2020 wegen Raufhandels zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen, - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2020 wegen Widerhandlung gegen das AIG zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen, - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom