16. Theoretische Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung wird grundsätzlich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 60 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 998 ff.). Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend kurz aufgegriffen: Nach Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB verweist das Gericht den Ausländer, der wegen Raubes verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz.