Weiter wird er, unter Festsetzung einer Probezeit von drei Jahren, zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1’600.00, verurteilt, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember 2020. Schliesslich wird er mit einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 resp.