15.4 Fazit E.________ ist somit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, unter Festsetzung einer Probezeit von drei Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Haft im Umfang von 60 Tagen, zu verurteilen. Weiter wird er, unter Festsetzung einer Probezeit von drei Jahren, zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1’600.00, verurteilt, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember 2020.