15.3.9 Tagessatzhöhe Der Vorsitzende wies die Parteien in der Berufungsverhandlung wie erwähnt darauf hin, dass sich die Kammer vorbehält, bei einer allfälligen Verurteilung den Tagessatz zu ändern bzw. den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen von E.________ im Urteilszeitpunkt anzupassen. E.________ und seine Verteidigung nahmen dies zur Kenntnis und verzichteten auf eine Stellungnahme dazu (zum Ganzen pag. 1194). E.________ verdient gemäss eigenen Aussagen monatlich netto CHF 4'000.00 – 4'500.00 (pag. 1188 Z. 24).