Nun ist die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe (= 5 TS) von der Strafe für die neu beurteilten Delikte abzuziehen, was für die Straftatengruppe 2 eine Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen ergibt. Nachdem die Ergebnisse der beiden Straftatengruppen addiert werden (5 TS + 30 TS), resultiert eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2020 und der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. Dezember